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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

NX Code Solutions GbR

§1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der NX Code Solutions GbR (nachfolgend "Auftragnehmer") und ihren Kunden.
  2. Sie gelten insbesondere für IT-Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Webentwicklung, E-Commerce-Lösungen, API-Entwicklung, Systemintegrationen, Beratungsleistungen, Medienproduktionen, Videografie, Marketingdienstleistungen sowie Nebenleistungen.
  3. IT-, Software-, API-, E-Commerce-, Marketing- und Videodienstleistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des §14 BGB erbracht.
  4. Fotografische Leistungen können auch gegenüber Verbrauchern erfolgen.
  5. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung.

§2 Vertragsschluss

  1. Verträge kommen zustande durch schriftliche Vereinbarung, Angebot und Annahme per E-Mail oder elektronische Bestätigung (z. B. WhatsApp).
  2. Bei IT- und Softwareprojekten sind individuelle mündliche Nebenabreden ausgeschlossen.
  3. Änderungen bedürfen mindestens der Textform.
  4. Zeitpläne sind unverbindliche Zieltermine, sofern kein schriftlich vereinbarter Fixtermin vorliegt.
  5. Ein Verzug des Auftragnehmers tritt ausschließlich bei ausdrücklich schriftlich vereinbartem Fixtermin ein. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung stellen Zeitangaben lediglich unverbindliche Zieltermine dar.

§3 Leistungsumfang und Change-Requests

  1. Maßgeblich ist ausschließlich das jeweilige Angebot.
  2. Nachträgliche Änderungen erfolgen über einen Change-Request-Prozess.
  3. Diese können Mehrkosten und Terminverschiebungen verursachen.
  4. Teilleistungen sind zulässig und gesondert abrechenbar.

§4 Mitwirkungspflichten

  1. Der Kunde stellt Inhalte, Daten, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit.
  2. Der Kunde ist für die rechtliche Zulässigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte, Daten und Materialien verantwortlich. Dies gilt insbesondere für urheberrechtliche, markenrechtliche, wettbewerbsrechtliche und datenschutzrechtliche Vorschriften.
  3. Verzögerungen verlängern Fristen angemessen.
  4. Bei unterlassener Mitwirkung trotz 14-tägiger Fristsetzung gerät der Kunde in Annahmeverzug.
  5. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilabrechnungen vorzunehmen oder aus wichtigem Grund zu kündigen.
  6. Der Vergütungsanspruch bleibt im Falle des Annahmeverzugs unberührt.
  7. Bei einem Projektstillstand von mehr als 14 Tagen, der vom Kunden zu vertreten ist (z. B. durch fehlende Rückmeldungen oder ausbleibende Mitwirkung), ist der Auftragnehmer berechtigt, eine weitere Teilabrechnung entsprechend dem bis dahin erbrachten Leistungsstand vorzunehmen. Bereits geleistete Abschlagszahlungen bleiben unberührt, und der restliche Betrag wird bei Abschluss der Leistung voll in Rechnung gestellt. Diese Regelung dient der fairen Absicherung der Leistungserbringung und der Planungssicherheit für beide Parteien.
  8. Der Kunde ist verpflichtet, ihm überlassene Zugangsdaten, Passwörter, API-Keys, Administrationszugänge sowie sonstige sicherheitsrelevante Informationen vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu schützen.
  9. Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, soweit dies zur vertragsgemäßen Nutzung erforderlich ist. Der Kunde stellt sicher, dass auch diese Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
  10. Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten vorgenommen werden, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten.
  11. Bei Verdacht auf Missbrauch oder Sicherheitsverletzungen hat der Kunde den Auftragnehmer unverzüglich zu informieren.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ohne Abzug fällig (bei vorheriger Absprache längere Frist).
  2. Bei Zahlungsverzug gelten gesetzliche Verzugszinsen.
  3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.
  4. Bei Online-Diensten, Hosting oder Wartungsverträgen kann der Zugang vorübergehend gesperrt werden.
  5. Aufrechnung ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
  6. Bei IT-Projekten kann eine Vorauszahlung von 30-50 % verlangt werden.
  7. Abschlags- und Teilrechnungen sind unabhängig von einer formellen Gesamtabnahme fällig.
  8. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zur vollständigen Zahlung ein Zurückbehaltungsrecht an sämtlichen Leistungen, Daten, Zugängen und Arbeitsergebnissen auszuüben.
  9. Zahlungsansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

§6 Reservierungsvergütung und Stornierung (terminbezogene Leistungen)

  1. Reservierungsvergütung: 40-50 %.
  2. Stornierungspauschalen:
    • bis 60 Tage: Reservierungsvergütung
    • 30-59 Tage: 60 %
    • unter 30 Tage: 80 %
  3. Nachweis geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

§7 Kündigung und Vergütung (B2B - High Protection)

  1. Bei individuell beauftragten Projekten steht dem Auftragnehmer im Falle einer freien Kündigung gemäß §648 BGB die vereinbarte Gesamtvergütung zu.
  2. Erfolgt im Rahmen der Kündigung eine Übergabe oder Integration auf kundeneigene Systeme oder Geräte, ist eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 7,5 % der vereinbarten Netto-Gesamtvergütung zu zahlen.
  3. Der volle Vergütungsanspruch bleibt auch bei vorzeitiger Beendigung bestehen.
  4. Monatliche Verträge werden mit einer Mindestlaufzeit von 6 oder 12 Monaten geschlossen, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
  5. Sie verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, wenn sie nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden.
  6. Erfolgt im Rahmen der Kündigung eine Übergabe oder Integration auf kundeneigene Systeme oder Geräte, ist eine Einrichtungsgebühr in Höhe von 7,5 % der vereinbarten Netto-Gesamtvergütung zu zahlen.
  7. Die Einrichtungsgebühr in Höhe von 7,5 % entfällt, sofern die Kündigung aufgrund einer vollständigen und nachweislichen Geschäftsaufgabe des Kunden erfolgt.
  8. Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn der kündigenden Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit nicht zugemutet werden kann.
  9. Wirtschaftliche Gründe, interne Umstrukturierungen, Budgetkürzungen, Strategiewechsel, Geschäftsführerwechsel oder vergleichbare unternehmerische Entscheidungen stellen keinen wichtigen Grund dar.
  10. Eine außerordentliche Kündigung setzt regelmäßig eine vorherige schriftliche Abmahnung mit angemessener Frist zur Abhilfe voraus, sofern nicht besondere Umstände eine sofortige Kündigung rechtfertigen.
  11. Im Falle einer unberechtigten außerordentlichen Kündigung bleibt der Vergütungsanspruch für die restliche Mindestlaufzeit bestehen.

§8 Abnahme (IT-Projekte - B2B)

  1. Die Abnahme erfolgt nach Fertigstellung der Leistung.
  2. Der Auftragnehmer wird dem Kunden die Fertigstellung in Textform anzeigen und ihn zur Abnahme auffordern.
  3. Die Abnahmefrist beträgt 7 Werktage ab Zugang der Fertigstellungsanzeige.
  4. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine schriftliche und konkretisierte Anzeige eines wesentlichen Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Der Auftragnehmer wird den Kunden bei Aufforderung zur Abnahme ausdrücklich auf die Bedeutung dieser Frist hinweisen.
  5. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  6. Verweigert der Kunde die Abnahme ohne Angabe mindestens eines konkreten, nachvollziehbaren und wesentlichen Mangels, gerät er in Annahmeverzug. In diesem Fall gilt die Leistung als abgenommen und der Auftragnehmer ist berechtigt, die vereinbarte Vergütung vollständig abzurechnen.
  7. Jede produktive, wirtschaftliche oder öffentliche Nutzung der Leistung gilt als konkludente Abnahme.
  8. Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels substantiiert darzulegen und insbesondere Art, Umfang sowie konkrete Auswirkungen nachvollziehbar zu beschreiben.
  9. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bis zu zwei Nachbesserungsversuche vorzunehmen.
  10. Monitoring-Konfigurationen, Test-Setups sowie Übergabedokumentationen sind Bestandteil der Leistung und werden im Rahmen der Abnahme geprüft. Erfolgt keine Mitwirkung des Kunden innerhalb der Abnahmefrist, gelten diese als vertragsgemäß bereitgestellt.

§9 Nutzungsrechte und Eigentum

  1. Der Auftragnehmer bleibt Urheber sämtlicher Werke.
  2. Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Zahlung über.
  3. Es wird ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt. Die gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung der vereinbarten Vergütung widerruflich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Zahlungsverzug den Zugang zu digitalen Leistungen, Hosting-Umgebungen, Administrationsbereichen oder sonstigen Arbeitsergebnissen vorübergehend zu sperren oder zu deaktivieren. Ein dauerhaftes Nutzungsrecht entsteht erst mit vollständiger Zahlung.
  4. Kein Anspruch besteht auf Herausgabe von:
    • Quellcode
    • offenen Projektdateien
    • Entwicklungsumgebungen
    • Rohdaten (z. B. RAW-Fotos)
    sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
  5. Referenznutzung ist zulässig.
  6. Die gelieferten Leistungen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers (Eigentumsvorbehalt).
  7. Reverse Engineering, Dekompilierung oder sonstige Analyse der erstellten Software ist unzulässig, soweit gesetzlich zulässig.

§10 Drittanbieter, Open-Source und externe Dienste

  1. Es können WordPress, Plugins, APIs, Hosting-, ERP- oder Zahlungsdienste eingesetzt werden.
  2. Für spätere Änderungen, Sicherheitslücken oder Ausfälle wird keine Haftung übernommen.
  3. Geschuldet ist ausschließlich die Funktionsfähigkeit zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine dauerhafte Kompatibilität mit Drittanbietersystemen wird nicht geschuldet.
  4. Der Auftragnehmer haftet nicht für Ausfälle, Änderungen oder Leistungseinschränkungen von Drittanbietersystemen, Hosting-Providern, Cloud-Diensten oder APIs.
  5. Für eingesetzte Open-Source-Komponenten gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen der Rechteinhaber.
  6. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inkompatibilitäten, Systemkonflikte oder Leistungseinschränkungen, die aus bestehenden IT-Strukturen, Alt-Systemen oder technischen Gegebenheiten des Kunden resultieren.

§11 SEO- und Marketingleistungen

  1. Keine Garantie für Rankings, Umsätze oder wirtschaftlichen Erfolg.
  2. Der Auftragnehmer schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder eine bestimmte Marktpositionierung.
  3. Eine Garantie im Rechtssinne, insbesondere eine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie (§443 BGB), wird vom Auftragnehmer nur übernommen, wenn diese ausdrücklich und schriftlich als "Garantie" bezeichnet ist.

§12 Wartung und Support

  1. Ohne Wartungsvertrag besteht keine Update- oder Pflegepflicht.
  2. Der Auftragnehmer schuldet die Einhaltung technischer Sicherheitsstandards ausschließlich zum Zeitpunkt der Abnahme.
  3. Ohne gesonderten Wartungs- oder Pflegevertrag besteht keine Verpflichtung zur Anpassung an neue Sicherheitsanforderungen, Softwareversionen, gesetzliche Vorgaben oder technische Entwicklungen.
  4. Für nachträglich entstehende Sicherheitslücken, die durch unterlassene Updates, veränderte Systemumgebungen oder Drittanbieteränderungen entstehen, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.
  5. Reaktionszeit bei vereinbartem Support: regelmäßig 48 Stunden an Werktagen.
  6. Die Reaktionszeit bezeichnet den Zeitraum bis zur ersten Rückmeldung und stellt keine Behebungs- oder Wiederherstellungsfrist dar.
  7. Ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung wird keine bestimmte Systemverfügbarkeit (SLA) geschuldet.
  8. Ein Anspruch auf Weiterentwicklung oder Anpassung nach Projektabschluss besteht nur bei gesonderter Vereinbarung.
  9. Nach der Abnahme liegt die Verantwortung für den sicheren Betrieb, regelmäßige Updates und die Systemumgebung beim Kunden, sofern kein Wartungsvertrag besteht.
  10. Der Auftragnehmer haftet nicht für Sicherheitslücken oder Funktionsstörungen, die nach der Abnahme durch unterlassene Updates, Änderungen der Systemumgebung oder Eingriffe Dritter entstehen.
  11. Geplante Wartungsarbeiten oder Systemanpassungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Solche geplanten Maßnahmen stellen keinen Mangel oder keine Leistungsstörung dar.
  12. Änderungen gesetzlicher oder regulatorischer Anforderungen nach Vertragsschluss, die Anpassungen der Leistung erforderlich machen, stellen eine gesondert zu vergütende Zusatzleistung dar.
  13. Eine Mitwirkung bei behördlichen Prüfungen oder Anfragen erfolgt ausschließlich gegen gesonderte Vergütung.

§13 Geheimhaltung

  1. Beide Parteien verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung sämtlicher nicht öffentlich zugänglicher Informationen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Vertragsende fort.
  2. Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsgeheimnisse, technische Dokumentationen, Zugangsdaten, Quellcodes, Kalkulationen, Vertragsinhalte sowie sämtliche nicht öffentlich zugänglichen Informationen.

§14 Gewährleistung und Verjährung

  1. Nachbesserung bei nachweislichem Mangel.
  2. Maßgeblich für das Vorliegen eines Mangels ist ausschließlich die im jeweiligen Angebot ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit der Leistung.
  3. Eine vollständige Fehlerfreiheit komplexer IT- oder Softwaresysteme kann nach dem Stand der Technik nicht gewährleistet werden.
  4. Verjährung bei Unternehmern: 12 Monate ab Abnahme. Ausgenommen: Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
  5. Sofern nicht ausdrücklich in Textform vereinbart, schuldet der Auftragnehmer weder die Durchführung von Penetrationstests noch eine umfassende sicherheitstechnische Überprüfung (Security-Audit) der erstellten Systeme.
  6. Der Auftragnehmer schuldet die Umsetzung branchenüblicher technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Zeitpunkt der Abnahme. Eine darüberhinausgehende Garantie für vollständige IT-Sicherheit oder einen Schutz vor sämtlichen Cyberangriffen, Schadsoftware, Sicherheitslücken oder sonstigen Angriffsszenarien wird nicht übernommen.
  7. Nach dem Stand der Technik kann eine absolute Sicherheit von IT-Systemen nicht gewährleistet werden.
  8. Für Sicherheitsrisiken, die aus nachträglichen Änderungen der Systemumgebung, unterlassenen Updates, Eingriffen Dritter oder vom Kunden bereitgestellten Komponenten resultieren, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen. Die Haftung im Übrigen richtet sich nach §15 dieser AGB.

§15 Haftung

  1. Unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf wesentliche Vertragspflichten und maximal auf den Auftragswert.
  3. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Projektausfälle, Betriebsunterbrechungen oder Datenmigration ist ausgeschlossen.
  4. Vertragsstrafen werden nicht geschuldet.
  5. Eine Haftung für Vertragsstrafen oder Schadensersatzforderungen, die dem Kunden aus Verträgen mit Dritten entstehen, ist ausgeschlossen.
  6. Bei automatisierten oder algorithmischen Systemen wird keine Garantie für bestimmte Ergebnisse, Entscheidungslogiken oder wirtschaftliche Auswirkungen übernommen.
  7. Eine Haftung für Ansprüche Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
  8. Der Kunde stellt den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aus vom Kunden bereitgestellten Inhalten, Daten oder Anweisungen resultieren, sofern diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers beruhen.
  9. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, maximal jedoch auf den Auftragswert.
  10. Die Haftungshöchstgrenze gilt je Vertragsverhältnis und insgesamt.
  11. Der Kunde bleibt für die rechtliche Zulässigkeit der durch automatisierte Systeme erzeugten Inhalte verantwortlich.
  12. Der Auftragnehmer haftet nicht für Inkompatibilitäten oder Systemkonflikte, die aus bestehenden IT-Strukturen des Kunden resultieren.

§16 Datensicherung

  1. Der Kunde ist für regelmäßige Backups verantwortlich.
  2. Eine Haftung für Datenverlust besteht nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Auftragnehmers.

§17 Datenschutz

  1. Verarbeitung erfolgt gemäß DSGVO.
  2. Der Kunde ist grundsätzlich Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.
  3. Ein Auftragsverarbeitungsvertrag wird bei Bedarf geschlossen.

§18 Vertragsübertragung

Eine Übertragung von Rechten oder Pflichten auf Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung.

TEIL II - BESONDERE REGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER (FOTOGRAFIE)

§19 Widerrufsrecht

14-tägiges Widerrufsrecht, sofern kein Ausschlussgrund (z. B. terminbezogene Dienstleistung) vorliegt.

§20 Abbruch der Dienstleistung (B2C)

  1. Bei Abbruch einer fotografischen Dienstleistung sind 50 % der Gesamtvergütung als pauschalierter Schadensersatz zu zahlen.
  2. Nachweis eines geringeren Schadens bleibt vorbehalten.

§21 Bildnutzung

Einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke. Gewerbliche Nutzung nur nach Vereinbarung.

§22 Höhere Gewalt

Keine Haftung bei höherer Gewalt.

Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Streiks, behördliche Anordnungen, Stromausfälle, Cyberangriffe, Serverausfälle Dritter sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse, die außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers liegen.

Bereits erbrachte Leistungen bleiben vergütungspflichtig. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht nur für nicht erbrachte Leistungen.

§23 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Gerichtsstand für Unternehmer ist Dortmund.
  3. Vertragssprache ist Deutsch.
  4. Salvatorische Klausel.

§24 Abwerbeverbot

  1. Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Auftragnehmers unmittelbar oder mittelbar abzuwerben oder zu beschäftigen.
  2. Verstößt der Kunde gegen das Abwerbeverbot, wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 15 % des zuletzt vereinbarten Jahresprojektvolumens fällig, maximal jedoch 12.500 EUR.
  3. Die Höhe der Vertragsstrafe ist im Einzelfall auf ihre Angemessenheit überprüfbar.
  4. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; eine verwirkte Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.

§25 Website-Inhalte

  1. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Inhalte externer Websites, auf die direkt oder indirekt verwiesen wird (Hyperlinks). Zum Zeitpunkt der Verlinkung waren keine rechtswidrigen Inhalte erkennbar. Für Inhalte verlinkter Seiten ist ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
  2. Sämtliche auf der Website veröffentlichten Inhalte, insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Designs, Quellcodes und Konzepte, sind urheberrechtlich geschützt. Eine Vervielfältigung, Bearbeitung oder sonstige Nutzung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers.
  3. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht zumutbar.

Stand: März 2026

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